Leistungen

w

Für Freiberufler und Existenzgründer

Wer sich selbstständig macht, der sollte von Anfang an auf eine gut strukturierte Buchhaltung setzten, denn dann bleibt der Kopf frei für das Kerngeschäft. Wir beraten und unterstützen dabei – kompetent und professionell.

Beratungs-Special

Unser Beratungs-Special für Existenzgründer: Tipps und Tricks zur Ablage und Organisation der Buchführung. Hilfe bei allen Fragen zu Einnahmen und Ausgaben (was ist betrieblich, was privat?) pauschal ab € 95,-.

Finanzbuchführung

Kontierung und Buchung laufender Geschäftsvorfälle gem. § 6 Nr. 3 u. 4 StbG; Betriebswirtschaftliche Auswertungen zeitnah und aussagekräftig; Datenaustausch mit Finanzbehörden und Steuerberatern

Lohn- und Gehaltsbuchführung

Monatliche Abrechnungen – Datenübermittlung an Sozialversicherungsträger – Datenübermittlung an Finanzämter

Büroorganisation

Fakturierung – Zahlungsverkehr – Mahnwesen – Schriftverkehr – Ablage – Übernahme von Terminmanagement

u

Wechseln zu Fibuks

Gesprächstermin vereinbaren und individuelles Angebot erstellen lassen. Den Steuerberater informieren und Daten anfordern. Ein Wechsel während des laufenden Geschäftsjahres ist problemlos möglich, bestehende Werte werden übernommen.

Nutzen Sie unsere vielseitigen Service Angebote

i

Hol- und Bringservice

Ihrer Unterlagen ganz individuell und persönlich. Jederzeit nach Absprache oder nach fester Vereinbarung.

Wir sind telefonisch bis 21 Uhr erreichbar.

Telefonisch erreichbar ... auch wenn's mal spät wird. Die 'normalen' Bürozeiten halten wir ein, aber wir machen auch gerne mal eine Ausnahme.

Großes Spezialistennetzwerk

Wir verfügen über ein großes und stetig wachsendes Netzwerk auf vielen Spezialgebieten mit zuverlässigen Partnern.

Wirtschaftlicher Erfolg? Nur mit einem perfekt organisiertem Büro.

Wir unterstützen Existenzgründer auf ihrem Weg zur erfolgreichen Selbstständigkeit. Wir bringen nicht nur Ordnung in Ihre Belege, sondern auch in Arbeitsabläufe. Wir sind der richtige Partner für Ihre laufende Lohn- und Finanzbuchhaltung, gemäß § 6 Nr. 3 und 4 des Steuerberatergesetzes.